Anwohner äußern massive Bedenken

Mit der Ausweitung des gastronomischen Angebots gehen Anlieger von
einem stärkeren Verkehrsaufkommen aus / Ist die Infrastruktur dafür
ausgelegt?

Anwohner äußern massive Bedenken

Von unserem Redaktionsmitglied Sebastian Philipp

Reichenbach. Eine Ausweitung des gastronomischen Angebots ist nichts,
was einem kleinen Ort wie Reichenbach schaden könnte. Insofern richtet
sich die Kritik der Interessengemeinschaft Hohenstein (IG Hohenstein)
auch nicht direkt gegen das Vorhaben des gleichnamigen Hofguts, den
ehemaligen Heuboden über dem Café künftig ins gastronomische Konzept
einzubeziehen.

Vielmehr fürchten die Anwohner auf Basis eines bereits offengelegten
Entwurfes, dass der künftig vor ihrer Haustür durchrollende Verkehr zu
einer unzumutbaren Belastung wird.

Wie Michael Müller, Sprecher der Initiative, jetzt gegenüber dem
Bergsträßer Anzeiger mitteilte, wollen die Anwohner ihre Bedenken jetzt
in Form einer schriftlichen Stellungnahme – im Rahmen der Offenlegung
zur ersten Änderung des Bebauungsplans für das betroffene Gebiet – am
Mittwoch im Rathaus vorlegen.

Darin heißt es: „Die Änderung des Bebauungsplanes ,Hofgut Hohenstein‘
bewirkt einen Eingriff in die bestehenden Verkehrsverhältnisse und die
Wohnumfeldsituation der Anwohner der Hohensteiner Straße. Diesem
Umstand wird durch die vorliegende Bauleitplanung nicht in
ausreichendem Maße Rechnung getragen.“

Diskussion über Fahrbahnbreiten

Die Interessengemeinschaft weist im Rahmen ihrer Stellungnahme noch
einmal darauf hin, dass die Hohensteiner Straße im Bereich der
Wohngebietserschließung eine Fahrbahnbreite von fünf Metern plus
beidseitig angelegtem Fußweg hat. Der landwirtschaftliche Weg zwischen
dem Wohngebiet und dem Hofgut verfüge jedoch nur über eine mittlere
Fahrbahnbreite von etwa 3,10 Metern.

Aus dieser Tatsache ergibt sich für die Interessengemeinschaft die
Schlussfolgerung, dass die Bemessung des Straßenquerschnitts
ursprünglich ausschließlich auf der Basis der Erschließung der
Wohnbebauung erfolgte.

Obwohl die Fahrbahnbreite von fünf Metern durch die Situation definiert
sei, dass notfalls auch Pkw und Lkw beziehungsweise Pkw und Bus
aneinander vorbeifahren können, reiche in einigen Kurvenbereichen schon
jetzt die Straßenbreite für diesen Fall nicht aus.

„Die Schäden an der Fußwegebefestigung sind dokumentiert“, mahnt die
IG, dass „Fußwege nicht Bestandteil der Fahrbahn“ seien und die
Straßenverkehrsordnung in diesem Punkt auch überhaupt keinen
Interpretationsspielraum lasse: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn
benutzen.“

Die Interessengemeinschaft geht mit der Erweiterung des gastronomischen
Angebots im Hofgut Hohenstein, das künftig etwa 600 Gästen Platz bieten
soll, von einer Verkehrsbelastung in Höhe von 150 bis 300 Fahrten pro
Tag und Richtung aus – eingerechnet wurden Beschäftigten-, Kunden- und
Lieferverkehr und auch der Tatsache, dass einige Gäste mit Bussen
anreisen würden, habe man Rechnung getragen.

Zuviel Verkehr für die Straße

Für diesen Verkehr sei die derzeitige Erschließung des Hofguts aber
nicht ausgelegt. „Es ist daher auf nachvollziehbare Art und Weise der
Nachweis der Verkehrserschließung zu führen“, fordert die
Interessengemeinschaft, dass unter anderem das zu erwartende
Gesamtverkehrsaufkommen, resultierend aus der ersten Änderung des
Bebauungsplans „Hofgut Hohenstein“, vorgelegt wird. Ferner müsse
geprüft werden, über welche Straßen der Verkehr künftig fließen soll
und ob die Straßeninfrastruktur für die zu erwartende Belastung
ausgelegt ist.

Ihr Augenmerk richtet die Initiative dabei auch auf die Situation für
Fußgänger, insbesondere Schüler und Kindergartenkinder. „Kann es Bussen
in engen Kurvenbereichen gestattet werden, die Fußwege zulasten der
Verkehrssicherheit und der baulichen Beschaffenheit der Fußwege zu
überfahren?“, heißt es in der öffentlichen Stellungnahme.

Auch die nächtliche Lärmbelastung durch den Verkehr will man
thematisieren.

Um künftig nicht über höhere Anliegerbeiträge an den Sanierungskosten
der Hohensteiner Straße verstärkt beteiligt zu werden, fordert die
Interessengemeinschaft diesbezüglich eine vertragliche Regelung, auch
bezogen auf die künftige Sanierung von Fußwegen, die schon jetzt unter
den von der Straße auf die Wege ausweichenden Fahrzeugen teilweise
sichtlich gelitten haben.

Auch an den Kreis Bergstraße möchte sich die Interessengemeinschaft
wenden, um eine Aussage zur freien Anfahrt von Rettungsfahrzeugen zu
erhalten.

Nicht zuletzt müssten über die Vorlage des Umweltberichts die
Auswirkungen eines stärkeren Verkehrsaufkommens auf die Umwelt
diskutiert werden.


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