Bebauungsplan Heidenäcker – Beedenkirchen

„Die GLL möchte keinen Hehl aus ihrer breiten Enttäuschung machen“, so Fraktionsvorsitzender Frank Maus. „Die Ergebnisse der zweiten Offenlage des Bebauungsplanes `Heidenäcker` in Beedenkirchen sind bedenklich und absolut enttäuschend zugleich. Alle von uns in der parlamentarischen Diskussion geäußerten Kritikpunkte wurden durch die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, z.B. der IHK, bestätigt. Noch schlimmer ist das Ergebnis aber aus Sicht des Lautertaler Naturschutzes, da man die Vorschläge der Naturschutzverbände zum Verfahren `rundherum` missachtet. Das empfinden wir als anmaßend und ignorant gegenüber den Aktiven im Lautertal.“

Gewerbe muss langfristig unterstützt werden. 

Einen ersten großen Kritikpunkt sehen die Grünen in den langfristig negativen Folgen für das Gewerbegebiet in Beedenkirchen. Der wirtschaftspolitische Sprecher der Grünen Udo Rutkowski erklärt hierzu: „Während das Planungsgebiet in der alten Fassung des Bebauungsplanes noch die Klassifizierung als „Gewerbegebiet“ aufweist, fehlt genau dies in der neuen Fassung als „Mischgebiet“. „In einem Mischgebiet gelten nunmal schwierigere Bedingungen für ansässiges Gewerbe als in einem ausgewiesenen Gewerbegebiet. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum der Planer unsere Kritikpunkte, die mittlerweile zweimalig von der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer bestätigt wurden, so einfach in den Wind schlägt. So fehlen beispielsweise in den Planungen Nachweise, ob dem Gewerbe zukünftig evtl. Einschränkungen, beispielsweise wegen möglicher Lärmemissionen bevorstehen.“ Der Planer beharre stattdessen gebetsmühlenartig auf seinem Standpunkt der ´gegenseitigen Rücksichtnahme´ von Anwohnern und Gewerbe im Plangebiet. „Was passiert allerdings, wenn ein Gewerbetreibender in Ruhestand geht und kein Familienmitglied das Geschäft übernehmen will ?“, fragt Rutkowski. „Wenn dann Außenstehende das Gewerbe übernehmen, sind Probleme mit den Anwohnern vorprogrammiert, weil man ganz einfach unterschiedliche Interessen hat.  So höhlen wir langfristig die Grundlagen für das Gewerbe im Lautertal aus. Platz für Gewerbe ist mehr als rar bei uns. Wollen wir unbedingt, dass Lautertal zur Schlafkommune wird ?“

Die Planungen sind ein Schlag ins Gesicht für den Lautertaler Naturschutz.

Ein mindestens genauso großes Problem identifiziert die GLL hinsichtlich der Ausgleichsmaßnahmen, welche die Eingriffe in den Naturhaushalt vor Ort wiedergutmachen sollen. Da seit Entstehen des Gewerbegebietes noch keine Ausgleichsmaßnahmen getätigt wurden, muss dies komplett nachgeholt werden, erinnern die Grünen. „Wir begrüßen die Vorschläge der Lautertaler Naturschutzverbände hierzu außerordentlich“, ergänzt Fraktionsmitglied Olaf Harjes. „Die Mitglieder des Nabu aus allen Lautertaler Ortsgruppen haben völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass diese Ausgleichmaßnahmen auch im Lautertal stattfinden sollten. Wenn der Natur im Lautertal Lebensraum entrissen wird, dann sollten ihr selbstverständlich auch vor Ort Naturschutzmaßnahmen zu Gute kommen.“ Harjes führt weiter aus: „Die Mitglieder der Lautertaler Nabu-Gruppen arbeiten teilweise schon seit Jahrzehnten unentgeltlich für den Naturschutz und opfern unzählige Stunden zum Erhalt der Lebensräume. Im Zuge dieser Planungen haben sie der Gemeinde und dem Planungsbüro unkomplizierte und unentgeltliche Unterstützung zur Auswahl von Ausgleichmaßnahmen angeboten. Dass man dieses tolle Angebot ablehnt und darauf beharrt, die Naturschutzmaßnahmen im Viernheimer Wald durchzuführen, empfinden wir als derben Schlag ins Gesicht der Lautertaler Naturschützer. Bedarf für Naturschutzprojekte vor Ort haben wir mehr als uns recht sein kann. Ein Blick in den kranken heimischen Wald spricht mehr als tausend Worte.“ 

Gemeindevertretung ausgebootet ?

Ein Hinweis des Planungsbüros macht die Lautertaler Grünen besonders nachdenklich. Frank Maus fasst dies in folgenden Worten zusammen: „Wir mussten erfahren, dass bereits im Vorfeld der Entscheidungen in der Lautertaler Gemeindevertretung Verträge mit Hessen-Forst geschlossen wurden, welche die Ausgleichmaßnahmen aus dem Lautertal herausreißen und nach Viernheim verfrachten. Wir fragen nun explizit nach der Legitimität dieser Verträge, da der Gemeindevertretung hiermit das Legislativrecht bei Bebauungsplanverfahren entzogen wird, welches sie aber nach Gesetzeslage innehat. Diesen Vertrag möchten wir gerne sehen. Wurde die Gemeindevertretung hier etwa ausgebootet ? Wir werden wohl eine schriftliche Anfrage einreichen müssen, die 2 Dinge  klärt:

  1. Wer hier verhindert, dass die Ausgleichmaßnahmen im Lautertal stattfinden.
  2. Ist es rechtens, der Lautertaler Gemeindevertretung das bauplanerische Gestaltungsrecht zu beschneiden.“ 

Verwandte Artikel