Der Kommunalfinanzausgleich ist verfassungswidrig, weil die Landesregierung Bedürfnisse der Kommunen einfach ignoriert

Der Kommunalfinanzausgleich ist verfassungswidrig, weil die Landesregierung Bedürfnisse der Kommunen einfach ignoriert

Das jüngste Urteil des Staatsgerichtshofs, das die Regelung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) durch CDU und FDP für verfassungswidrig erklärt hat, überrascht die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht. Das hessische Verfassungsgericht hat geurteilt, dass das Land gegen die kommunale Selbstverwaltung und den Anspruch auf angemessene Finanzausstattung (Art. 137 Abs. 1, Abs.3 Hessische Verfassung) verstoße, da es den Finanzbedarf der Kommunen beim KFA überhaupt nicht ermittle.

Erst im Sommer 2012 war das Land höchstrichterlich verurteilt worden, den Kommunen die durch die Mindestverordnung entstehenden Zusatzbelastungen zu erstatten. Besonders im bundesweiten Vergleich zeigt sich die desaströse Finanzlage der hessi- schen Kommunen nach 15 Jahren schwarz-gel- ber Landesregierung: Beim Haushaltsabschluss für das Jahr 2012 haben die hessischen Kommunen im Bundesländervergleich mit 1,9 Mrd. Euro mit Abstand das höchste Defizit. In Baden- Württemberg erwirtschafteten die Kommunen dagegen Überschüsse von über 2,1 Mrd. Euro.
CDU und FDP mussten wieder einmal gerichtlich zur Einhaltung der Verfassung gezwungen werden, weil ihre Politik sich keine Gedanken über die vielfältigen Aufgaben der Kommunen macht. Sie haben keine Vorstellung vom kommunalen Finanzbedarf und nicht einmal ver- sucht, ihn zu ermitteln. Der Staatsgerichtshof hat das in klaren Worten verurteilt und dem neuen Landtag den Auftrag gegeben, bis 2016 eine neue Regelung zu treffen.
Die notwendige umfassende Erneuerung des KFA, die zu einer gleichmäßigen Entwicklung der kommunalen und der Landesfinanzen, und damit zu einem gerechten Ausgleich führt, wird deshalb eine Aufgabe für die nächste Legislaturperiode. Wir wissen, dass die Erfassung des kommunalen Finanzbedarfs keine leichte Aufgabe ist. Aber sich wie CDU und FDP ein-fach zu drücken, geht nicht. Aber alles was der Finanzminister nach vielen Expertenrunden und Gutachten zustande brachte, sind kleine Reparaturvorschläge für den ländlichen Raum. Offensichtlich ist Schwarz-Gelb für eine grund- legende Reform des Kommunalen Finanzausgleichs Kraft und Mut ausgegangen.
Statt immer neuer willkürlicher Eingriffe in den KFA, ist eine grundlegende Re- form längst über- fällig. Wir GRÜNE fordern eine Fortentwicklung des KFA hin zu einem leistungsfähigen Finanzverbund. Wir schlagen vor, das starre Quo- tensystem bei der Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen durch den sogenannten Gleichmäßigkeitsgrundsatz abzulösen. Damit wollen wir erreichen, dass das Verhältnis der Einnahmen zwischen Land und Kommunen gleich bleibt. Das Aufteilungsverhältnis wird an- hand objektiver Kriterien und der tatsächlichen Aufgabenverteilung ermittelt und in festgeleg- ten Zeiträumen überprüft. Zur Neuausrichtung gehört auch, den KFA endlich an die sozialen und demografischen Entwicklungen anzu- passen. Auch die Fehlbelegungsabgabe muss wieder eingeführt werden, damit wieder Geld für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung steht.
Wir haben in unseren Konzepten zur Finanz- und zur Kommunalpolitik dargelegt wie wir den Kommunen wieder eine solide finanzielle Ausstattung geben, um ihre vielfältigen Aufgaben zu erfüllen – auch in Zeiten des demografischen Wandels und unter Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung.
Wir sind überzeugt, dass es uns so gelingen wird, den erforderlichen Ausgleich zwischen Land und Kommunen zu erreichen und den Wechsel in Hessen zu schaffen

 

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