Gemeindevertreter sind über Hofgut-Besitzer verärgert

Betreiber sollen angeblich bereits Nägel mit Köpfen gemacht haben /
Verfahren dennoch eingeleitet

Gemeindevertreter sind über Hofgut-Besitzer verärgert

Reichenbach. Die geplante Änderung des Bebauungsplans für das Hofgut
Hohenstein in Reichenbach sorgte für Verdruss in der Lautertaler
Gemeindevertretung. Die Grüne Liste setzte sich vehement _ gleichwohl
vergebens _ dafür ein, die Planung auszusetzen und weitere Unterlagen
und Erklärungen der Hofgut-Betreiber anzufordern. SPD und CDU stimmten
der Einleitung des Änderungsverfahrens allerdings zu.

Als Grund wurde vor allem angegeben, dass erst durch das Verfahren
Stellungnahmen von den Fachbehörden zu erhalten seien. Peter Weimar
(SPD) sagte, die entscheidenden Fragen zu Parkplätzen, Verkehrslenkung,
Brandschutz und Naturschutz könnten von den Behörden besser beurteilt
werden als von den Gemeindevertretern.

Allerdings war das Gremium insgesamt nicht glücklich über das Verhalten
der Antragsteller. Den Betreibern des Hofguts wurde vorgeworfen, die
Gemeindevertreter hinters Licht führen zu wollen. Die beantragten
Parkplätze seien bereits angelegt, stellte Wolfgang Hechler, der
SPD-Fraktionsvorsitzende, fest. Das sei „eine gewisse Dreistigkeit“.
Frank Maus (GLL) sprach von einer „Riesen-Ungeheuerlichkeit“.

Maus sagte, in der Sitzung von Bau- und Umweltausschuss auf dem Hofgut
hätten sich die Betreiber zwar die Sorgen der Anwohner der Hohensteiner
Straße angehört, seien aber nicht darauf eingegangen. Die Anwohner
haben vor allem Bedenken, dass die Planung nicht alleine dazu dient,
die Engpässe beim Parkraum auf dem Gut zu beseitigen, sondern vor allem
dazu, den Betrieb auszuweiten. Dabei wird mit einer starken Zunahme des
Durchgangsverkehrs auf der Hohensteiner Straße – der einzigen Zufahrt
zum Hofgut – gerechnet.

Was ist erlaubt?

Frank Maus sagte, erschwerend sei, dass niemand genau wisse, was auf
dem Hofgut eigentlich gestattet sei und was nicht. Die GLL fordert
daher vom Gemeindevorstand eine Auflistung der Befreiungen, die vom
aktuellen Bebauungsplan erteilt wurden. Die bislang propagierte
Einzelbewirtschaftung von Gästen hätten die Betreiber bereits
aufgegeben, es würden nur noch Gruppen aufgenommen. Daher sei die
Begründung, die Änderung des Bebauungsplans diene dem Tourismus auch
hinfällig. Das sei nicht der Tourismus, den die Gemeinde Lautertal
fördern wolle, sagte Maus weiter.

Maus warf den Betreibern vor, nicht korrekt über den Umfang der bereits
laufenden Geschäfte auf dem Gut informiert zu haben. Bei der
Ausschuss-Sitzung sei den Gemeindevertretern der Zugang zu einem
ehemaligen Heuboden mit der Begründung verwehrt worden, dort werde
gerade gebaut und es bestehe Verletzungsgefahr. Im Internet werde
dagegen mit Fotos von dem „2009 neu eröffneten Heuboden“ geworben, die
keinerlei Baustellen erkennen ließen. Maus wollte allerdings nicht so
weit gehen, die Nutzung des Heubodens als illegal von der Bauaufsicht
untersagen zu lassen.

Das sei schon deshalb schwierig, weil man ja nicht wisse, ob die
Nutzung nicht bereits genehmigt sei. In der Vorlage der Verwaltung zu
der Angelegenheit wird im März 2010 allerdings noch davon gesprochen,
der Heuboden solle erst noch umgebaut werden. Dies könne aber erst
genehmigt werden, wenn der Bebauungsplan geändert sei. Demnach liegt
für den Betrieb der „Lounge“ in dem Raum keine Genehmigung vor.

Klaus W. Schneider (GLL) sagte, das bisherige Verhalten der Betreiber
lasse keinerlei Bemühung um Ausgleich erkennen. Natürlich hätten die
Eigentümer des Guts berechtigte Interessen. „Wir wollen keine
Spielverderber sein.“ Allerdings gehe es darum, diese Interessen gegen
die der Bürger abzuwägen. tm


Adresse des Artikels:
http://www.morgenweb.de/service/archiv/artikel/688317442.html

 

 

Verwandte Artikel