Gewässer-Renaturierung soll bis 2015 umgesetzt werden

Gewässer-Renaturierung soll bis 2015 umgesetzt werden

„Lebendige Flüsse“, eine Kampagne der Deutschen Umwelthilfe, soll Flüsse und Bäche in naturnahe Landschaften zurückverwandeln. Verschiedene Naturschutzverbände (BUND, NABU, DUH und regionale Vereine) und Institutionen in den großen Einzugsgebieten der Oder, Elbe, Werra, Rhein, Neckar, Donau und Weser setzen sich dafür ein, vor allem für Flußrenaturierungen und Schaffung neuer Überschwemmungsflächen.
Im Jahr 2000 wurde dies auch in Brüssel zur Richtlinie:   die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) war geboren.  Ein Bewirtschaftungsplan wird nun bis 2015 erstellt, und zeitgleich soll ein Maßnahmenprogramm sukzessive umgesetzt werden. In Hessen sind von etwa 8500 km Fließgewässer rund 60 % schlecht bewertet. Die Lauter brachte im August 2009 folgende Werte: Fische und andere mit bloßem Auge erkennbare Lebewesen sind mäßig vertreten, um die Kieselalgen steht es schlecht, was jedoch Schadstoffe wie Organozinnverbindungen, Pflanzenschutzmittel, polychlorierte Biphenyle, Schwermetalle betrifft, geht es der Lauter gut.
Bei der Modau sind vor allem die baulichen Maßnahmen, also Rückhaltebecken und Wehre ein Problem. Fließgewässer müssen zu einem Drittel der Gesamtstrecke durchgängig sein. Die EU-Richtlinie hat ihre Forderungen niedrig angesetzt, und bei der Umsetzung entscheiden immer zuerst die finanziellen Möglich-keiten der Kommune bzw. des Verbandes. Bis zum Jahr 2015 werden daher sicher nicht alle Maßnahmen umgesetzt sein, die als erforderlich erachtet werden, z.B. die Beseitigung von Wanderhindernissen für Fische.
Was das Hochwasserrückhaltebecken oberhalb Reichenbach betrifft, so muß es eines Tages fischdurchgängig gestaltet werden, die WRRL läßt hier Spielraum bis 2027. Das Rohr, das den Abfluß aus dem Becken gewährleistet, ist eine unüberwindliche Sperre. In Abwägung der hohen Investitionskosten im Verhältnis zu den vorhandenen Lebensräumen hat dies aber keine Priorität. Anzustreben wäre eine Bauweise des Beckens ähnlich der des Fürther Rückhaltebeckens am Kolmbach.
Auch Verdolungen müssen prinzipiell wieder geöffnet werden, wie dies beispielsweise kürzlich drei jungen Familien in Lautern mitgeteilt wurde, die Bauplätze an einem verdolten Stück Bach erworben hatten. Bestimmt waren die Kosten dafür nicht eingeplant, vermutlich wußte man gar nichts von der WRRL, denn die Information der Öffentlichkeit ist eher dürftig. Ich selbst bin per Zufall darauf gestoßen, als ich Langeweile hatte (!) und mir in Google Earth die Fotos und Filmchen am Rückhaltebecken Ober-Ramstadt ansah. Dort bin ich auf einen Beitrag des Hessischen Rundfunks gestoßen mit einem Interview eines Mitarbeiters des Regierungspräsidiums Darmstadt zum Zustand der Modau.
Aber: „Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist fest in der Wasser-rahmenrichtlinie verankert. Bisherige Berichte zum Zustand der Gewässer wurden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht unter www.wasserblick.net.“ So liest man im Internet. Hätten Sie’s gewußt? Oder sind Sie keine Öffentlichkeit?
Das ist die Sache mit dem hungrigen Säbelzahntiger im dritten Untergeschoß, wo die Heizung nicht geht und die Glühbirne (pardon, Energiesparlampe?) defekt ist: Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm war ab 22.12.2008 im Regierungspräsi-dium Darmstadt ein halbes Jahr lang während der üblichen Geschäftszeiten von 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr zu studieren und man konnte dazu eine Stellungnahme abgeben. Man konnte die Unterlagen sogar nach telefonischer Absprache außerhalb der Öffnungszeiten UND in den Standorten Darmstadt Frankfurt und Wiesbaden einsehen oder sie im Internet finden! (M. Hiller)

 

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