„Hessischer Rechnungshof fordert Gewinnausschüttung auch der Sparkasse Bensheim“

Pressemitteilung der Grünen Lorsch

„Der Hessische Rechnungshof (HRH) stellt in seiner 215. Vergleichenden Prüfung „Nachschau Betätigung bei Sparkassen“ fest, dass seit der letzten Prüfung 2009 nun mehr Sparkassen Gewinne an die Kommunen ausschütten als vor sieben Jahren, bedauerlicherweise gehört die Sparkasse Bensheim nicht zu den Instituten, welches eine Gewinnausschüttung an seine Zweckverbandsgemeinden vornimmt“ kritisiert GRÜNEN Fraktionsvorsitzender Matthias Schimpf in einer Stellungnahme.
Für die GRÜNEN ist es unverständlich, dass, obwohl alle Sparkassen die Anforderungen nach Basel III deutlich, sowohl hinsichtlich des harten Kernkapitals als auch hinsichtlich des Gesamtkapitals erfüllen, weiterhin oftmals keine Gewinnausschüttungen erfolgen. Der Hessische Rechnungshof legt in der Überörtlichen Prüfung als Zielwert eine Abführungsquote von einem Drittel des Jahresüberschusses zugrunde, „dies bedeutet“-so Schimpf „ für das Jahr 2016 für die Sparkasse Bensheim ein Ausschüttungsvolumen an die Zweckverbandsgemeinden Bensheim, Lorsch, Einhausen, Lautertal, Zwingenberg und Lindenfels von mindestens 0.8 Mio €, theoretisch sogar bis zu 1,6 Mio €. Es ist bedauerlich, dass kein Cent ausgeschüttet wurde.“. Diese Nichtausschüttung mit der Erfüllung der Förderung von kommunalen Belangen im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich zu begründen , geht nach Ansicht der GRÜNEN fehl, da die Zweckverbandskommunen nach Feststellungen des HRH weder detaillierte Angaben über die Erfüllung der speziellen öffentlichen Aufgabe noch über das finanzielle Volumen erhalten und auch der Einfluss der Zweckverbandskommunen auf die Festlegung der Ziele und Maßnahmen der Sparkassenförderung gering ist.
„Es ist schon ärgerlich, dass die Sparkasse Bensheim sich im Flächenservice gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zurückzieht und gleichzeitig bis dato Finanzmittel zweckgebunden ihrer Stiftung zur Verfügung stellt, statt sachgerecht ihre Zweckverbandskommunen an den Jahresüberschüssen teilhaben zu lassen“ stellt Schimpf fest. „Die GRÜNEN werden nunmehr politisch aktiv und werden die Lorscher Mitglieder des Verwaltungsrates um Auskunft bitten, ob und wann sie die Feststellungen der 156. Vergleichenden Prüfung aus 2012 des HRH zum Anlass genommen haben auf eine

Änderung der bisher geübten Praxis der Nichtausschüttung hinzuwirken“ so der GRÜNEN- Fraktionsvorsitzende abschließend.

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