Windpotentialflächen entstehen in enger Abstimmung mit dem Landesentwicklungsplan Südhessen

Pressemitteilung von GLL und SPD

Windpotentialflächen entstehen in enger Abstimmung mit dem Landesentwicklungsplan Südhessen

Im Lautertal werden seit März 2012 die vom Planungsbüro IBS ermittelten Windpotentialflächen kritisch überprüft. Der Beschluss den die Gemeindevertretung dazu fasste, erfolgte mit den Stimmen von CDU, GLL und SPD. Im Vordergrund stehen dabei Untersuchungen zum Schutzgut Mensch und zur Umweltverträglichkeit. Die nun  im Fokus befindlichen Flächen am Kesselberg, Teufelsberg, Gehrenstein und Haurod sind identisch mit den Flächen, welche vom Regierungspräsidium in Darmstadt zwischenzeitlich als „Suchräume für Windenergienutzung“ ermittelt und veröffentlicht wurden. „Die hohe Qualität der Potentialflächenermittlung durch den Windenergieplaner Dipl.-Ing. Jürgen Simon aus Heppenheim wird durch die Feststellung derselben Flächen vom RP-Darmstadt belegt. Es ist gut zu wissen, dass wir mit dem planerischen, technischen und inhaltlichen Vorgehen des RP auf einer Linie liegen“, so Frank Maus (GLL). Vergleiche man die Suchräume des RP mit den von Simon ermittelten Potentialgebieten, so fiele auf, dass dieser sogar noch kritischere Maßstäbe angelegt habe. Die von IBS ermittelten Flächen sind allesamt kleiner als die Suchflächen des RP. Grund dafür sei, dass Simon noch exakter auf die Ortsrandgebiete und kleinen Weiler geachtet habe und zudem eine gute Geländekenntnis mitbringe. Lautertal mache nun seine Hausaufgaben, wie es alle Kommunen im Bereich des RP-Darmstadt tun sollten – die vom RP veröffentlichen Suchräume werden einer weitergehenden kritischen Prüfung unterzogen.
Klaus Harjes verweist darauf, dass Simon im Frühjahr erste Modellrechnungen zur Schatten- und Schallausbreitung vorgenommen habe. „In die Ermittlung von Schatten- und Schallimmissionen fließen eine Vielzahl physikalischer Größen. Wo der Planer eine evtl. Belastung der Bevölkerung feststellte, hat er das Windpotentialgebiet entsprechend verkleinert.“ SPD und GLL betonen in dieser Angelegenheit, dass die Ermittlung und Überprüfung von Windpotentialgebieten in Übereinstimmung mit den hessischen Vorgaben erfolge. „Die Behörden prüfen im Genehmigungsverfahren akribisch die Einhaltung der geltenden Rechtslage. Wer behauptet, im Lautertal wolle man an bestehenden Gesetzen vorbei Windparks entwickeln, verbreitet  – absichtlich oder aus Unkenntnis – Falschinformationen. Wir verwahren uns gegen jedwede Verleumdungsstrategie, wie sie jüngst von manchen Leserbriefschreibern betrieben wurde.“ erklären GLL und SPD übereinstimmend.
Bei der Ermittlung von Windpotentialflächen hält man sich im Lautertal an gesetzliche Bestimmungen und anerkannte technische Regeln. Kriterium Nummer eins ist der Abstand zur Wohnbebauung. Der Planer versieht alle relevanten Siedlungsflächen mittels Computerprogramm mit einem entsprechenden Abstandspuffer. Dabei sei es unerheblich, ob es sich um Lautertaler Orte oder solche aus anderen Gemeinden handele – schließlich gelte es allen Menschen Schutz und Beachtung zu gewähren. Maus erklärt dazu: „Wer sich jedoch um 600m, 750m oder 1.000m streitet, zeige, dass er den eigentlichen Hintergrund noch gar nicht kennt. Es geht nicht darum, dass ein Windrad einer starren und teilweise politisch motivierten Abstandregelung zu entsprechen hat. Vielmehr geht es um den Schutz der Bewohner vor unzulässiger Schall- und Schattenbelastung sowie bedrängender optischer Wirkung.“ Hier fließen viele Faktoren ein, ergänzte auf Nachfrage der Planer Simon. „Dazu gehören u.a. die Höhe der Windenergieanlagen, die Größe der Rotoren aber auch der Maschinentyp selbst und sein Aufstellungsort in Bezug auf die Wohnbebauung.“ So haben unterschiedliche Windradtypen auch unterschiedliche Geräuschpotentiale und geringere Abstände fordern leisere Maschinen. Auch ein Porsche macht bei Tempo 50 einen anderen Lärm als ein Smart bei gleicher Geschwindigkeit. Beim Schattenwurf wird wohl jeder sofort zustimmen, dass sich dieser unerwünschte Effekt besonders nördlich eines Standortes bemerkbar macht. Daraus folgt, dass der Abstand in südlicher Richtung diesbezüglich keine Rolle spielt. Bedrängende Wirkung verursacht eine Windenergieanlage gemäß höchstrichterlicher Entscheidung dann, wenn sie näher als ihre dreifache Gesamthöhe an ein Wohngebäude heranrückt. „Beim Abstandskriterium geht es letztlich darum viele Faktoren in eine sinnvolle, die Anwohner schützende Balance zu bringen.“
Kriterium Nummer zwei ist die Windhöffigkeit. Hierzu gibt es mittlerweile eine Vielzahl an Windkarten, die alle in die Ermittlungen einflossen. „Es ist in Lautertal der gute Fall eingetreten, dass die Flächen, welche ausreichend große Abstände zu Siedlungsgebieten aufweisen, auch gute Windverhältnisse bieten, kommentiert Rouven Röhrig (SPD). Die für süddeutsche Mittelgebirgs-Windverhältnisse geeigneten Windräder brauchen laut Betreiber  für wirtschaftlichen Betrieb in einer Höhe von 120m über Grund durchschnittliche Windgeschwindigkeiten von etwa  5,75 m/s. „Die zu untersuchenden Areale weisen laut allen vorliegenden Windkarten Geschwindigkeiten zwischen 5,75 und 6,5 m/s auf. Somit wissen wir, dass die Prüfungen auch Sinn machen, da wir deutlich über dem Schwellenwert liegen, erinnert Klaus Harjes (SPD).
„Die laufenden Untersuchungen müssen im Sinne des Schutzes der Menschen und der Umwelt mit Beharrlichkeit und Gewissenhaftigkeit zu Ende gebracht werden. Anschließend kann in Kenntnis der erkundeten Bedingungen eine fundierte Entscheidung erfolgen ob eine seriöse Planung umgesetzt oder bei entsprechend negativer Expertise das Vorhaben aufgeben wird. Somit ist durchaus offen ob im Lautertal Windräder gebaut werden können oder nicht. Wer jedoch jetzt schon Bewertungen vornimmt oder fordert handelt fahrlässig. Natur und Mitmenschen im Lautertal sollten uns eine sachliche Einschätzung wert sein. Dazu stehen SPD und GLL“ so die Pressemitteilung abschließend.
Als sinnvolles Pressebild empfehlen wir einen Lautertal-Kartenausschnitt aus der vom RP-Darmstadt veröffentlichten Karte für Windkraft-Suchräume. Hier der link:
http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=f08450a50a6717b51643c6a81fe40c9a
Die Karten finden sich dann am Bildrand rechts. Die richtige ist die Karte 3.

 

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