BUND: Energiewende jetzt erfolgreich umsetzen
Ausbau Erneuerbarer Energien gerecht finanzieren
Der Strompreis für die Haushaltskunden steigt. Angeblich soll daran die Energiewende Schuld sein. Ein Blick auf die Preisentwicklung der letzten Jahre zeigt, dass dem nicht so ist. Seit 2002 sind die Verbraucherpreise um 10 Cent/kWh angestiegen. Die EEG-Umlage, aus der der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert wird, hat sich in der Zeit aber nur um 3 Cent/kWh erhöht. Mehr als zwei Drittel der Preiserhöhungen hatten also nichts mit den Erneuerbaren Energien zu tun.
Nun hat die Bundesregierung allerdings weite Teile der Industrie von der EEG-Umlage ausgenommen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur verbrauchen einige wenige Hundert Firmen rund 18 Prozent des deutschen Stroms, sie zahlen aber nur 0,3 Prozent der Umlage für Erneuerbare Energien. Dadurch steigen die Beiträge für alle anderen, vor allem für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen. Neben den Schlupflöchern im EEG gibt es eine entsprechende Ausnahmeregelung für die Industrie auch bei den Netzentgelten.
Hinzu kommt, dass die Erneuerbaren Energien den Preis an der Strombörse senken. Dieser positive Effekt wird bisher aber nicht an die Verbraucher weitergegeben. Es profitieren u.a. Industriebetriebe, die teilweise ihren Strom direkt an der Börse einkaufen. Die Energiewende kann aber nur gelingen, wenn sich alle an den notwendigen Investitionen beteiligen und nicht die einen für die anderen mitzahlen.
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Die Kosten für die Energiewende müssen gerechter verteilt werden. Die Bundesregierung muss deshalb Ausnahmen von der EEG-Umlage auf diejenigen Unternehmen beschränken, die tatsächlich und nachweislich in einem harten internationalen Wettbewerb stehen.
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Die Bundesregierung muss die Berechnungsgrundlage für die EEG-Umlage an die positiven Preiseffekte der Erneuerbaren Energien anpassen. Denn durch das Angebot von regenerativ erzeugtem Strom sinken die Großhandelspreise an der Strombörse und bewirken so Entlastungen um ca. 2,5 Mrd. Euro jährlich (Merit-Order-Effekt). Gleichzeitig erhöht dieser Effekt die EEG-Umlage. Das ist paradox. Der sog. Ausgleichsmechanismus muss daher so geändert werden, dass er nur die Mehrkosten für Erneuerbare Energien abzüglich der preissenkenden Effekte umfasst. Änderungen am Ausgleichsmechanismus können auf dem Verordnungswege erfolgen und bedürfen keiner grundsätzlichen EEG-Novelle.
Quelle: http://www.energiewendebuendnis.de/Strompreis_Erneuerbare/bund_klima_energiewende_sofortprogramm.pdf
Der Strompreis für die Haushaltskunden steigt. Angeblich soll daran die Energiewende Schuld sein. Ein Blick auf die Preisentwicklung der letzten Jahre zeigt, dass dem nicht so ist. Seit 2002 sind die Verbraucherpreise um 10 Cent/kWh angestiegen. Die EEG-Umlage, aus der der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert wird, hat sich in der Zeit aber nur um 3 Cent/kWh erhöht. Mehr als zwei Drittel der Preiserhöhungen hatten also nichts mit den Erneuerbaren Energien zu tun.
Nun hat die Bundesregierung allerdings weite Teile der Industrie von der EEG-Umlage ausgenommen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur verbrauchen einige wenige Hundert Firmen rund 18 Prozent des deutschen Stroms, sie zahlen aber nur 0,3 Prozent der Umlage für Erneuerbare Energien. Dadurch steigen die Beiträge für alle anderen, vor allem für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen. Neben den Schlupflöchern im EEG gibt es eine entsprechende Ausnahmeregelung für die Industrie auch bei den Netzentgelten.
Hinzu kommt, dass die Erneuerbaren Energien den Preis an der Strombörse senken. Dieser positive Effekt wird bisher aber nicht an die Verbraucher weitergegeben. Es profitieren u.a. Industriebetriebe, die teilweise ihren Strom direkt an der Börse einkaufen. Die Energiewende kann aber nur gelingen, wenn sich alle an den notwendigen Investitionen beteiligen und nicht die einen für die anderen mitzahlen.
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Die Bundesregierung muss die Berechnungsgrundlage für die EEG-Umlage an die positiven Preiseffekte der Erneuerbaren Energien anpassen. Denn durch das Angebot von regenerativ erzeugtem Strom sinken die Großhandelspreise an der Strombörse und bewirken so Entlastungen um ca. 2,5 Mrd. Euro jährlich (Merit-Order-Effekt). Gleichzeitig erhöht dieser Effekt die EEG-Umlage. Das ist paradox. Der sog. Ausgleichsmechanismus muss daher so geändert werden, dass er nur die Mehrkosten für Erneuerbare Energien abzüglich der preissenkenden Effekte umfasst. Änderungen am Ausgleichsmechanismus können auf dem Verordnungswege erfolgen und bedürfen keiner grundsätzlichen EEG-Novelle.
Quelle: http://www.energiewendebuendnis.de/Strompreis_Erneuerbare/bund_klima_energiewende_sofortprogramm.pdf
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