Windkraft: Plan bis Ende 2013?

Windkraft: Plan bis Ende 2013?

Immer, wenn es um das Thema Windkraft geht, fällt auch das Wort „Regionalplan“. Der soll unter anderem Vorrangflächen für Windkraft regeln. Die Frage ist nur: Welcher Regionalplan gilt für den Kreis Bergstraße? In der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses für Regionalpolitik und Infrastruktur wurde genau das erörtert. Denn der Entwurf des Regionalplans Rhein-Neckar ist fertig und die eingeschlossenen Kommunen, also auch der Kreis, können diesen nun kommentieren. Die Stellungnahme wurde im Ausschuss diskutiert und wird demnächst bei den Planern eingehen. Welche Bedeutung hat der „Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar“ für den Kreis?
Wie Landrat Matthias Wilkes bei der Ausschusssitzung erklärte, ist zwar der Regionalplan Südhessen für den Kreis schlussendlich verbindlich. Der Verband Region Rhein-Neckar hat jedoch das Erstplanungsrecht. „Die Planung von Rhein-Neckar ist von der Regionalversammlung Südhessen zu beachten“, führt Wilkes die Regelung aus. Im Klartext: Endgültig verbindlich ist der Regionalplan Rhein-Neckar für den Kreis nicht, er liefert aber die Vorlage für die Südhessen-Planung und ist damit keineswegs unerheblich.
Inwiefern unterscheidet sich die Planung von Windkraftstandorten in den beiden Regionen?
„In der Planung Rhein-Neckar gilt für den Kreis Bergstraße baden-württembergisches Landesrecht“, wie Wilkes erläutert. Es sind daher keine Vorrangflächen für Windkraft mit Ausschlusswirkung vorgesehen. Windräder könnten also nach dem Plan Rhein-Neckar überall gebaut werden. Außerdem wird ein Mindestabstand zu Siedlungen von 750 Metern angegeben. In Hessen sollen es 1000 Meter sein.
Deshalb weist der Kreis in seiner Stellungnahme darauf hin, dass sich in diesen beiden Punkten für die Bergstraßenkommunen noch etwas ändern könnte, sobald der Regionalplan für Südhessen in Kraft tritt.
Werden solche Änderungen im Regionalplan Südhessen aufgenommen?
Der Landrat ist überzeugt, dass die Abstandregelung auf die in Hessen bevorzugten 1000 Meter angepasst werden wird. Auch die Vorrangflächen mit Ausschlusswirkung werden seiner Ansicht nach „mit Sicherheit“ in der hessischen Planung vorgesehen sein.
Wann wird der Regionalplan Südhessen fertig sein?
Der Regionalplan Südhessen wurde bereits vor einem Jahr beschlossen. Ausgegliedert wurde dabei das Thema Energie. Dieser fehlende Teil wird nun erarbeitet – dabei geht es nicht nur um Windkraft. „Das ist ein komplizierter Prozess“, sagt Wilkes auf Nachfrage des BA. „Ich denke, der Regionalplan Südhessen wird frühestens Ende 2013 fertig, vielleicht auch erst 2014.“ cel

 

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