zum Urteil des Staatsgerichtshofs vom 21.5.2013:

zum Urteil des Staatsgerichtshofs vom 21.5.2013:

Gemeinsame Entschließung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Landkreises Bergstraße in der Bürgermeisterdienstversammlung am 13. Juni 2013:

„Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Landkreis Bergstraße fordern im Einklang mit dem Landrat des Kreises Bergstraße den hessischen Landtag und seine Fraktionen auf, vor dem Hintergrund des Urteils des Hessischen Staatsgerichtshof vom 21.5.2013, dass das Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011 verfassungswidrig ist, dieses Gesetz so schnell wie möglich durch ein verfassungskonformes Gesetz entsprechend des Urteils des Staatsgerichtshofs zu ersetzen.

Das Land Hessen hat mit dieser Regelung beginnend im Jahr 2011 der kommunalen Ebene 360 Millionen Euro zu Gunsten des Landes Hessen entzogen. Im Jahr 2013 beläuft sich die Summe die den Städten und Gemeinden und Landkreisen entzogen wird auf mittlerweile rund 400 Millionen Euro. Vor dem Hintergrund des Urteils des Staatsgerichtshofs und der höchst angespannten Finanzsituation der Städte, Gemeinden und Landkreise ist die Anwendung und Umsetzung dieses verfassungswidrigen Gesetzes politisch nicht mehr akzeptabel. Es ist für die kommunale Ebene erst recht nicht zumutbar, dass dieses verfassungswidrige Gesetz auch weiterhin in den Jahren 2014 und 2015 angewendet wird, sollte sich das Land Hessen entschließen, die spätest mögliche Frist für eine Änderung – die ihm durch den Staatsgerichtshof gesetzt worden ist – auszunutzen. Das Land Hessen wird deshalb aufgefordert, in Höhe der Veränderung des Kommunalen Finanzausgleichs durch das verfassungswidrige Gesetz und bis zur Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs den Kommunen einen finanziellen Ausgleich zu zahlen. Die Städte, Gemeinden und Landkreise in Hessen dürfen erwarten, dass das Land Hessen nur auf verfassungsrechtlich einwandfreier Grundlage die Finanzierung der kommunalen Ebene gestaltet und deshalb die nicht verfassungskonforme Änderung des kommunalen Finanzausgleiches finanziell korrigiert.

Mit dieser Zielsetzung wird der Landtag noch vor den Sommerferien aufgefordert, eine Entscheidung zu treffen.

 

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